Industriearmaturen - 2-Wege - Gewinde

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Sicherheitsventil aus Edelstahl mit Faltenbalg, für nicht neutrale Gase u. Dämpfe

Sicherheitsventil aus Edelstahl mit Faltenbalg -für nicht neutrale Gase u. Dämpfe, in Eckform, mit Federbelastung, TÜV- Bauteil- Prüfzeichen, mit Drehanlüftung, Einstelldruck: 0, 5 bis 25 bar, Einstelldruck durch Plombenkappe gesichert, höchstzulässiger Gegendruck: 4 bar, bis 150°C, Gewinde ISO 228/1, Gehäuse: Edelstahl-1.4571/1.4408, Innenteile: Edelstahl-1.4571, Feder: Edelstahl-1.4310, Sitzdichtung: EPDM Die Sicherheitsventile werden werksseitig eingestellt geliefert. Bitte Einstelldruck angeben !

Sicherheitsventil aus Edelstahl mit Faltenbalg, Anlüfthebel, für nicht neutrale Flüssigkeiten

Sicherheitsventil aus Edelstahl mit Faltenbalg -für nicht neutrale Flüssigkeiten, mit Anlüfthebel, in Eckform, mit Federbelastung, TÜV- Bauteil- Prüfzeichen, mit Anlüfthebel, Einstelldruck: 0, 5 bis 25 bar, Einstelldruck durch Plombenkappe gesichert, höchstzulässiger Gegendruck: 4 bar, bis 130°C, Gewinde ISO 228/1, Gehäuse: Edelstahl-1.4571/1.4408, Innenteile: Edelstahl-1.4571, Feder: Edelstahl-1.4310, Sitzdichtung: NBR Die Sicherheitsventile werden werksseitig eingestellt geliefert. Bitte Einstelldruck angeben !

Sicherheitsventil aus Edelstahl mit Faltenbalg, Anlüfthebel, für nicht neutrale Gase u. Dämpfe

Sicherheitsventil aus Edelstahl mit Faltenbalg -für nicht neutrale Gase u. Dämpfe, mit Anlüfthebel, in Eckform, mit Federbelastung, TÜV- Bauteil- Prüfzeichen, mit Anlüfthebel, Einstelldruck: 0, 5 bis 25 bar, Einstelldruck durch Plombenkappe gesichert, höchstzulässiger Gegendruck: 4 bar, bis 150°C, Gewinde ISO 228/1, Gehäuse: Edelstahl-1.4571/1.4408, Innenteile: Edelstahl-1.4571, Feder: Edelstahl-1.4310, Sitzdichtung: EPDM Die Sicherheitsventile werden werksseitig eingestellt geliefert. Bitte Einstelldruck angeben !

(1)Alle Preise gelten in EURO zzgl. der aktuell gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
*Nur für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbstständige Freiberufler im Sinne des § 14 BGB.