Schiffbauarmaturen - Rückschlagklappen - Stahl/Stahlguß - DN 250

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Rückschlagklappe in Zwischenflanschausführung0, Stahl / EPDM

Rückschlagklappe in Zwischenflanschausführung -Stahl / EPDM, T= -10 bis max. 120°C, Einbau zwischen Flansche DIN PN 10/16, Flanschdichtung ist nicht erforderlich, Gehäuse: Stahl-verzinkt, Klappenscheibe: Stahl-verzinkt, Sitzdichtung: EPDM Auf Anfrage: andere Öffnungsdrücke, Materialien, weitere Druckstufen, mit Feder

Rückschlagklappe in Zwischenflanschausführung0, Stahl / NBR

Rückschlagklappe in Zwischenflanschausführung -Stahl / NBR, T= -10 bis max. 90°C, Einbau zwischen Flansche DIN PN 10/16, Flanschdichtung ist nicht erforderlich, Gehäuse: Stahl-verzinkt, Klappenscheibe: Stahl-verzinkt, Sitzdichtung: NBR Auf Anfrage: andere Öffnungsdrücke, Materialien, weitere Druckstufen, mit Feder

Rückschlagklappe in Zwischenflanschausführung0, Stahl / FKM

Rückschlagklappe in Zwischenflanschausführung -Stahl / FKM, T= -10 bis max. 150°C, Einbau zwischen Flansche DIN PN 10/16, Flanschdichtung ist nicht erforderlich, Gehäuse: Stahl-verzinkt, Klappenscheibe: Stahl-verzinkt, Sitzdichtung: FKM Auf Anfrage: andere Öffnungsdrücke, Materialien, weitere Druckstufen, mit Feder

Rückschlagklappe in Zwischenflanschausführung0, Stahl / PTFE

Rückschlagklappe in Zwischenflanschausführung -Stahl / PTFE, T= -10 bis max. 200°C, Einbau zwischen Flansche DIN PN 10/16, Flanschdichtung ist nicht erforderlich, Gehäuse: Stahl-verzinkt, Klappenscheibe: Stahl-verzinkt, Sitzdichtung: PTFEAuf Anfrage: andere Öffnungsdrücke, Materialien, weitere Druckstufen, mit Feder

Rückschlagklappe in Zwischenflanschausführung0, aus Stahl - metallisch dichtend

Rückschlagklappe in Zwischenflanschausführung -Stahl / metallisch dichtend, T= -10 bis max. 300°C, Einbau zwischen Flansche DIN PN 10/16, Gehäuse: Stahl-verzinkt, Klappenscheibe: Edelstahl-1.4408/1.4581, metallisch dichtend Auf Anfrage: andere Öffnungsdrücke, Materialien, weitere Druckstufen, mit Feder

(1)Alle Preise gelten in EURO zzgl. der aktuell gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
*Nur für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbstständige Freiberufler im Sinne des § 14 BGB.